War heute beim Arbeitsamt, mein Vermittler Herr M. hat mir heute mitgeteilt, das ab dem 01.01.2009 besteht nun nicht mehr die Möglichkeit den Pauschalbetrag Bewerbungskosten pro schriftlicher Bewerbung in Höhe von 5 Euro abzusetzen übers Arbeitsamt. Nun muß man per neuem Beschluß die Briefmarken pro Bewerbung mit Quittung nachweisen. Darin enthalten sind keine Kosten für Druckerpatronen oder Kosten für "leere Blätter". Bewerbungskosdtenbeihilfe wurde mir jedoch nach altem Gesetzestexten bis zum Jahre 08.2009 bewilligt.
Anubis