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 Kindeswohlgefährdung

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BeitragThema: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySo Okt 12, 2008 9:40 pm

Ich war am 08.10.2008 im Amtsgerich Norderstedt um 12:00 Uhr zur Verhandlung in der Familiensache meinem Kind betreffend. Von meiner Seite aus gab es einen Antrag auf Sorgerecht und Umgangsrecht. Vertreten wurde ich von meinem Anwalt Hackert, Greifswald. Auf Anraten meines Anwaltes wurde der Antrag auf Sorge fallen gelassen. Begründung war fehlende Beweislage gegen Frau Carina. M. "Kindeswohlbetreffend". Ich verwies auf meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Beweise kann ich per Bildmaterial natürlich nicht erbringen. Mir waren nur diesbezüglich Verhaltensauffälligkeiten beim Kind aufgefallen. Meine Anzeige Frau Carina. M. betreffend wurde ignoriert. Bezugnehmend auf das Umgangsrecht gab Frau Melanie. R. an, das Sie keinen Kontakt wünscht und auch keinen Umgang mit der Mutter (Oma wohnhaft in Greifswald) pflegt, so das eine Umgangsregelung nur Begleitend mit dem Jugendamt Stormarn und dem Kinderschutzbund möglich währe. Plötzlich machte man sich Gedanken um das "Kindeswohl" und auf Grund der Entfernung und Hartz IV hat man eine Umgangsregelung getroffen alle drei Monate einmal Kontakt mit dem Kind nur im Wohnort der Kindesmutter. Ich hab hier eindeutig das Gefühl das man das Kind vom Vater entfremnden möchte in Zusammenwirkung mit dem dortigen Jugendamt und dem Kinderschutzbund. Eines ist doch klar, sollte das Kind mir gegenüber die Kindeswohlgefährdung äußern, währe ich natürlich sofort wieder beim Rechtsanwalt. Das weiß man sicherlich genau. Deshalb wird die Kindesmutter den Umgang auch zu verhindern wissen. Vom dortigem Jugendamt wurde bereits angedeutet, das es dem Wohl des Kindes nicht entspreche, wenn der Vater so selten Kontakt aufbauen würde. Hier wird eindeutig eine Entfremndung geplant.

Ich möchte Euch bitten meine Petition unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/petition_63497535.html

zu unterstützen.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am So Feb 15, 2009 8:24 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySo Okt 12, 2008 10:15 pm

Mir wurde untersagt, per Internet diese meine Geschichte zu veröffendlichen. Mir wurde diesbezüglich mit Klage gedroht. Deshalb ist auf meiner Homepage unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/jasmin_70401875.html diese Seite "Jasmin" mit einem Passwort geschützt.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:07 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDo Okt 16, 2008 7:55 pm

Am 05.04.2008 kam es in Greifswald in Richtung meiner Person zu einer brutalen Zusammenschlagung. Ich gehe hier persönlich von einer versuchten Tötung aus in Anbetracht der schwere meiner Verletzungen. Der Täter ist vom Kriminalamt jedoch ermittelt worden. Eine Klage vor dem Strafgericht steht noch aus. Auch hier gibt es einen Zusammenhang zu einem gewissen Gerald.Z. und wieder hatte die gewisse Carina.M. Kontakt zu diesem durch eine angeblich Pflegetochter. Vom Jugendamt Loitz wurde jedoch bestätigt das Frau Carina.M. nie im Auftrage des Jugendamtes gehandelt hätte. Hier handelt es sich eindeutig um die rechte Scene. Anzeigen gegen Frau Carina.M. bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Kindeswohlgefährdung ist erfolgt. Des weiteren gab es in meiner Angelegenheit eine Anzeige bei dem Verfassungsschutz, da solch ein Verhalten in krimineller Angelegenheit immer auch Länderübergreifend betrieben wird.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:12 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyFr Okt 24, 2008 10:24 am

Ich möchte hier noch einmal den Begriff Kindeswohlgefährdung erläutern: Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab für einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten. Diese Gefährdung als unbestimmter Rechtsbegriff bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter. Kindeswohlgefährdung gilt auch in Zusammenhang mit Missbrauch.

Das ist genau das Problem meine Ex Frau wurde warscheinlich wie Ich, erpresst von einer Dritten Person. Diese Frau gab an, im Internet bis zu 60 Pflegekinder betreut zu haben. Sie drohte auch mir bei unangemessenem Verhalten Ihr gegenüber, würde Sie mir und der Ex Frau das Kind entziehen können. Sie gab an fürs Jugendamt zu arbeiten. Nach einer schriftlichen Anfrage von mir bei dem zuständigen Jugendamt wurde diese Frau als Pflegemutter "verneint". Richtig das Jugendamt hätte auch eine Pflegeaufsicht gehabt:

Art. 21
Pflegeerlaubnis

(1) Die Pflegeerlaubnis nach § 44 Abs. 1 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Jugendamt zu beantragen. (2) Sie ist schriftlich zu erteilen und gilt nur für die in ihr bezeichneten Kinder und Jugendlichen.

Nun gab es eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung dieser Frau betreffend bei der Generalstaatsanwaltschaft. Ich hoffe das, das betroffene Jugendamt in dessen Amtsbereich diese Frau agierte ebenfalls eine Anzeige erstattet hat. Denn hätte Sie diese schriftliche Pflegeerlaubnis nicht, währe es so etwas wie Amtsanmaßung. Wo sind diese 60 Pflegekinder geblieben die durch diese Frau betreut wurden? In wohlhabenen Pflegefamilien eventuell? Wurde hier mit Kindern Geschäfte gemacht?
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMi Okt 29, 2008 10:05 am

Ich hab immer noch keinen Beschluß vom Amtsgericht Norderstedt. Das zieht sich hin und zieht sich hin....... Am Ende heist es gar das es nicht dem Wohl des Kindes entspricht, weil der Vater so lange Zeit keinen Kontakt zum Kind halten konnte. Wer weiß was man der "Kleinen" auch erzählt in der Zwischenzeit. Ich hab erstmal eine Aussage zu machen, dieser Dritten Person betreffend (Frau Carina.M.), bei der Polizeidirektion in Greifswald am 05.11.2008. Mal schauen was sich dann ergibt. Jugendamt Stormarn hat sich auch noch nicht gemeldet. Ich erwarte noch Zeugnisabschriften von meinem Kind und aktuelle Fotos. Das Amt dort wurde von mir angeschrieben und um Herausgabe dieser Dinge schriftlich gebeten, da die Kindesmutter mich offensichtlich im Internet ignoriert. Glaubt mir, dieses Jugendamt wird mich nicht los. Die werden noch Nachts von mir Träumen, wenn es um mein Kind geht.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:14 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMo Nov 03, 2008 8:22 pm

Hab das Amtsgericht Norderstedt nochmalig angeschrieben das ich über das Jugendamt Stormarn aktuelle Bilder und Zeugnisabschriften meinem Kind betreffend erhalten möchte. Das Jugendamt Stormarn hat sich bei mir diesbezüglich immer noch nicht gemeldet. Die Arbeitsweise in diesem Bundesland läst doch sehr zu wünschen übrig.

Anzeige Frau Carina.M. betreffend erfolgt nun über hiesige Polizeidienststelle. Ob ein Amtshilfeersuchen mit dem Jugendamt Greifswald erfolgt ist, wage ich immer noch zu bezweifeln.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:15 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDi Nov 04, 2008 2:45 pm

In der Familiensache meinem Kind betreffend, habe ich folgendes Fax an das Amtsgericht Norderstedt gesendet: Hiermit möchte ich Ihnen persönlich mitteilen, das ich einen neuen Sorgerechtsantrag stelle und die im Termin abgegebene Erklärung widerrufen will. Ich bitte auch zu bedenken das eine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen Frau Carina. M. erfolgt ist und die Beweislage über die Ermittlungsbehörden dann erbracht wird. Dem dortigen Jugendamtsmittarbeiter habe ich schriftlich untersagt mit dem Kinderschutzbund in Kontakt zu treten und über diese Sachlage Gespräche zu führen.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:16 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySa Nov 08, 2008 11:43 am

Anubis1970 schrieb:
In der Familiensache meinem Kind betreffend, habe ich folgendes Fax an das Amtsgericht Norderstedt gesendet: Hiermit möchte ich Ihnen persönlich mitteilen, das ich einen neuen Sorgerechtsantrag stelle und die im Termin abgegebene Erklärung widerrufen will. Ich bitte auch zu bedenken das eine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen Frau C. M. erfolgt ist und die Beweislage über die Ermittlungsbehörden dann erbracht wird. Dem dortigen Jugendamtsmittarbeiter habe ich schriftlich untersagt mit dem Kinderschutzbund in Kontakt zu treten und über diese Sachlage Gespräche zu führen.

Anubis

Dieser Antrag ist von meinem Rechtsanwalt zurück gezogen worden, da nach Aussagen des Amtsgerichtes derzeit keine akute Gefahr besteht. Ich hoffe nun auf die Ermittlungsbehörden und werde dann gegebenenfalls einen neuen Sorgerechtsantrag stellen.


Zuletzt von Anubis1970 am Di Nov 18, 2008 11:04 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyFr Nov 14, 2008 4:59 pm

Ich gehe davon aus das im Falle der Kindeswöhlgefährdung eine Straftat begangen wurde in Hinblick durch einen Mann (Stiefvater von Carina.M.) und einer Frau (Carina.M. selbst). In anbetracht dieser Lage erwarte ich Fachkompetenz vom Jugendamt Stormarn, wie auf meiner Homepage beschrieben unter dem Link "Anzeichen". Die Staatsanwaltschaft wird dann mit Sicherheit ermitteln. Jugendamt Stormarn wird heute wieder von mir angeschrieben mit schriftlichem Hinweis auf diese besagten Anzeichen. Siehe hierzu auf

http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/anzeichen_77519667.html

Einen Auszug dazu hier:

- Überangepastes Verhalten

Wurde ein Kind von einer männlichen und weibliche Bezugsperson missbraucht, entsteht ein Bruch nicht nur im sexuellem Sinne der Gewalterfahrung sondern auch im Sinne das das Vertrauensverhältnis gegenüber einem Mann und einer Frau seelisch gebrochen wurde. Tiefes Schweigen und überangepastes Verhalten resultierend aus der Angsterfahrung währe dann die traurige Folge. Hier würde es sowohl männlichen als auch weiblichen Therapeuten schwer Fallen, eine emotionale Bindung zum Kind aufzubauen. Dies ist dann nur geschultem Personal möglich mit sozialtherapeutischer und psychologischer medizinischer Ausbildung mit dem Fachbereich Missbrauch. Dies ist allein über einen Jugendamtsmittarbeiter nicht zu regeln und setzt Zusammenarbeit über Amtshilfeersuchen mit mehreren Fachkompetenzen voraus.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:18 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySa Nov 15, 2008 11:48 am

Ich habe folgendes Fax an Jugendamt Stormarn gesendet. Die Kindesmutter wurde über eine Postkarte darüber informiert. Das Jugendamt erwartete, das ich mich mit der Kindesmutter schriftlich auseinandersetze. Dies habe ich hiermit getan.

In meiner Angelegenheit wurde der Kindesmutter von meinem Kind, sowie der Oma der Kindesmutter ein Brief zugestellt, mit der Bitte uns Zeugnisabschriften und aktuelle Passfotos zukommen zu lassen. Des weiteren erwarte Ich einen detalierten Bericht von der Mutter über derzeitigen Gesundheitszustand und Entwicklung des Kindes monatlich über eine A4 Seite. Ich erwarte in dieser Angelegenheit von Ihnen Fachkompetenz die Sie unter meiner Homepage unter xxxx nachlesen können. Beachten Sie bitte diesbezüglich den Abschnitt "Überangepastes Verhalten" gerade auch in dieser Sachlage. Ich erwarte eindeutige medizinische Untersuchungen und therapeutische sowie soziale Kompetenz von Ihnen. Ein Amtshilfeersuchen währe diesbezüglich Voraussetzung.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:20 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDi Nov 18, 2008 8:35 pm

Ich habe eine Klagemauer für alle Betroffenen eingerichtet. Unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/anklagewand_33019554.html

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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMi Nov 19, 2008 11:37 am

Da schreibt mir das Jugendamt Stormarn vertreten durch Herrn R. am 13 November zurück "Ich weise nochmals darauf hin, dass mir Fotos und Zeugnisabschriften nicht vorliegen und Sie daher selbst Kontakt mit der Kindesmutter aufnehmen müssen. Weiterhin weise ich Sie darauf hin, das Ihnen eine Einschätzung meiner Fachlichkeit nicht obliegt."

Was soll das hier werden mit dem Herrn R? Will er "Katze" und "Maus" spielen. Klare Anzeigen hat er auf dem Tisch liegen mit dem Verdacht "Kindesmissbrauch." Ob es wohl seine Pflicht ist Zeugnisabschriften von der Schule einzuholen um die Schulischen Leistungen einschätzen zu können. Der ist Sozialphädagoge und sollte so etwas wissen.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:22 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySa Nov 22, 2008 12:57 pm

Die Ermittlungsbehörde aus Staatsanwaltschaft Kiel wollte das Verfahren gegen Frau Carina. M. einstellen. Begründung war: "Die Staatsanwaltschaft währe nur dann zu einer Einschaltung berechtigt und verpflichtet wenn ich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen hätte."

Frech oder soll ich etwa persönlich ermitteln, um sie zum arbeiten zu bewegen? War "Kiel" wieder ein mal. Fällt langsam auf dort... Kinderporno Nest da oder was ist das? Bin gleich in Widerspruch gegangen mit Anzeige beim Verfassungsschutz und Generalstaatsanwaltschaften: Mecklenburg Vorpommern, Berlin, Rostock + Polizeidirektion Greifswald.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:23 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMo Nov 24, 2008 2:06 pm

Heute Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hern Ritter vom Jugendamt Stormarn und gegen das dortige Jugendamt allgemein eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht bei der Oberbürgermeisterin in Kiel.

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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyFr Dez 19, 2008 6:19 am

Wir haben heute den 16. Dezember 2008 und in der Sache meinem Kind betreffend hat sich immer noch nichts getan.

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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyFr Jan 02, 2009 1:35 am

Hab keine Nachrichten oder guten Rutsch von meiner EX Frau oder meinem Kind erhalten. Ist einfach alles Unglaublich was hier diesbezüglich passiert.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:25 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySo Jan 11, 2009 4:10 am

Hab ich doch wieder am 10.01. eine Ablehnung in der Strafsache Carina M. von der Generalstaatsanwaltschaft Kiel erhalten. Darauf habe ich erneut Widerspruch eingelegt.

Folgendes Fax an Oberbürgermeisterin Kiel Frau Volquarz gesendet, Gebneralstaatsanwaltschaft Kiel, Jugendamt Kiel,

Ich weise Sie darauf hin das durch die Polizeidirektion Rostock, Demmin, Greifswald Ermittlungen gegen Carina M. wegen Steuerbetrug, Kinderpornographie, und § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie StGB § 236 Kinderhandel vorliegt aus mehreren Anklagen zusammengesetzt. Möchte die Generalstaatsanwaltschaft Kiel das nun endlich verstehen? Oder wird hier Kinderpornographie von der Generalstaatsanwaltschaft Kiel gedeckelt? Bei Missbrauch gilt auch eine Verjährungsfrist von mindestens 10 Jahren in Deutschland. Ob Sie nun endlich einmal tätig werden? Oder soll ich als Vater in dieser Sachlage selbst ermitteln?! U Welt freut sich. Frau Carina M. ist auch beim Verfassungsschutz angezeigt. Im staatlichem Sinne also oder möchten Sie das finanziel von Kiel nicht verstehen? Bitte lesen Sie komplett meine Homepage im Zuge der Onlinedurchsuchung. Oder sind Sie in Kiel des lesens nicht mächtig? Ich bin gerne auch bereit mit dem hiesigem Amtsarzt meine Meinung zu diskutieren und Sicher zu stellen für den Fall das Sie als Generalstaatsanwaltschaft Kiel meine Glaubwürdigkeit Psychologisch hinterfragen wollen. Es geht in dem Fall Carina M. um Sicherung des Staates. Sie sollten mit Frau Merkel mal ein ernsthaftes Gespräch führen. Gegen Herrn Ritter Jugendamt Stormarn Aktenzeichen 21/434 gibt es bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Bevor diese nicht schriftlich geklärt wurde, würde ich diesem mündlich nicht hinterfragen. Der Oberbürgermeisterin Frau Vollquarz ist dieser Sachverhalt bereit schriftlich bekannt.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:28 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMi Jan 14, 2009 7:03 am

Muste gestern zum Amtsarzt. Da hat man doch versucht mir eine psychische Krankheit unterzujubeln. Aufgrund dessen habe ich heute Nacht noch einmal alles aufgeschrieben was ich für notwendig für mein Kind erachte. Hatte ja ein Tagebuch unter http://gandalf1970.log.ag Dort hab ich dies reingeschrieben und auch hier im Forum noch einmal veröffendlicht. Ich habe die Carina M. den Spitznamen "Metzger" gegeben, weil Sie sich benimmt wie ein Fleischer beim schlachten.

Konnte diese Nacht nicht schlafen. Mich beschäftigt dieser Amtsarzt. Wenn man die Kommentare dieses "Horstes" liest, könnt man fast meinen der kannte sich schon vor dem Amtsarzt "bestens" aus. Dieses Tagebuch ist dem Verfassungsschutz auch angezeigt. Einträge von Carina M. sind hier auch vorhanden. Im Zuge einer Onlinedurchsuchung dürfte es doch kein Problem sein, entsprechende IP Adressen zu kontrollieren. Das könnte dem Amt Kiel da so gefallen. Ich psychisch Krank und dann bekommen die sogar einen Steffen Z. wieder frei. Das der rechte Scene war und mich schon mit "Heil, Hittler" begrüßte interessiert dann wohl niemanden mehr? Das war versuchter Mord. Zeugenaussagen haben gesehen wie dieser Steffen Z. mit beiden Füßen mir in Gesicht gesprungen ist. Dieser Steffen Z. hat mich unmittelbar vor der Zusammenschlagung auf Frau Metzger angesprochen. Das ist alles so auch bei der Polizei aufgenommen worden. Steffen Z. und dieser besagte Gerald Z. kennen sich. Ich sag ja nun.... springt der Amtsarzt auch noch auf dubiose anonyme Aussagen eines Gerald Z. an. Das ist alles unglaublich. Hoffendlich macht der Staat nun endlich etwas. So gesehen ist Frau Merkel bestens informiert, denn ich habe dieses Tagebuch und meinen Widerspruch der Generalstaatsanwaltschaft Kiel Frau Carina M. (Metzger) betreffend auch nach Berlin an die Regierende CDU und an die Opositionspartei PDS gesendet und um Unterstützung gebeten. Frau Metzger ist so gesehen Terrorgefahr. Sie hat angegeben wenn Firmen in Ihrer Umgebung nicht so "hören" können, würde schon mal dieses oder jenes Unternehmen in "Flammen" stehen. 60 Pflegekinder will Sie betreut haben. Auch solch einen Eintrag gibt es von Ihr in diesen Kommentaren. Wer weiß was mit diesen Pflegekindern alles geschehen ist? Kinderhandel ist in Deutschland verboten!!! Über solch einen Amtsarzt und anonyme Anzeigen einer Metzger z.B. sind Kinder sofort in Pflegefamilien und von den Eltern weg. Überall wo Metzger war z.B. "Moni" traten irgendwelche Probleme mit dem Jugendamt oder solch einem Amtsarzt auf. Selbst bei der angeblichen "Pflegetochter" Crissy sind 9000 Euro verschwunden und das wurde über die Metzger organisiert. Auch diese "Crissy" hat Anzeigen gegen Metzger gemacht. Das will man nun alles nicht mehr sehen? Was läuft hier bloß ab in diesem Staat. Hat man versucht über solch eine Metzger Kinderhandel zu legalisieren? Diese "Crissy" weis über den Gerald Z. auch bestens bescheid. Ausgerechnet über den Gerald Z. und einer Beathe P. (Beathe P. =erwähnt von mir im Forum unter "Storking") springt solch ein Amtsarzt an und möchte mich wegen psychischer Erkrankung in die Psychiatrie bekommen? Sehr interessant irgendwo diese dubiosen Zusammenhänge oder? Ich hoffe der Verfassungsschutz ermittelt nun. Laufen Kinderpornographie und Kinderhandel über Amerikanische Server? Kann es sein das sich unsere Regierende CDU deshalb so schwer tut Kinderhandel aufzudecken? Wird solch eine Metzger deshab geschützt? Normalerweise müste diese Frau schon längst in Untersuchungshaft sitzen. Diese Metzger hatte schon mal in meinem Namen eine "Missbrauchshomepage" unter dem Servernamen"ugw.24" aufgebaut und wollte das ich mit dieser Seite mich auch mal beim Pflegekinderwesen e.V. melde. Was hatte die Metzger damals damit bezweckt? Also ich gehe davon aus, diese Frau hat mit Kindern gehandelt. Vielleicht wurden der dann irgendwelche Dollars versprochen. Angeblich hatte die Metzger so etwas wie einen "großen Bruder". Der war Afroamerikaner, hies Frank und arbeitet angeblich nach Aussagen der Metzger beim BND. Hing mit diesem Mann der GWS Überfall in Greifswald zusammen? Als ich damals Metzger darauf ansprach, meinte Sie nur: "Sei still.... der Mister BND weiß schon was er macht, ich hätte ja ein Kind und solle meinen Mund halten und es käme ebend zu einer Art Machtübernahme aus Kiel." Das will Frau Merkel nun alles nicht gewust haben? Nun weiß Sie es denn es steht in diesem Tagebuch. Nun bin ich gespannt was der Amtsarzt nun sagt? Wenn Psychiatrie dann will der Staat das so. Ansonsten hab ich alles was ich weiß noch hier hinein geschrieben. Selbst meine Ex Melanie R. ist nach Schleswig Holstein gezogen und es gibt keinen Kontakt mehr zum Kind seit dem. Sollte die "Scheiß" Metzger doch recht behalten haben, wegen einer "Machtübernahme" aus Kiel? Wie gesagt ich gehe davon aus, das mein Kind Missbraucht wurde durch die Metzger und das Sie versucht hat Melanie R. in der Internetprostitution unterzubringen und zu verlocken so zu sagen. Selbst wenn, dann wird wohl über den nächsten anonymen Anruf beim Amtsarzt in Kiel, dann das Kind von der Mutter getrennt und man kann die "Kleine" dann gut an Pflegefamilien verkaufen. Schon ist der "Anubis" in diesem Tagebuch ruhig. Mich dann in die Psychiatrie und mit starken Beruhigungsmitteln sediert und dann denkt man past das schon. Melanie R. dann weiter auf den "Strich" schicken, weil die will ja mal irgendwann Ihr Kind zurück. So denken können nur Amerikaner. Metzger muß so etwas ähnliches wie ein "Devisenbeschaffer" gewesen sein. Egal wie und über welche Leichen auch immer Hauptsache Kohle irgendwo her. Ach man ich hatte schon an eine "Rechtstaatlichkeit" geglaubt, aber das was hier so abgeht dat ist doch nur "Willkürstaat". Wird mal Zeit das Frau Merkel mal aufwacht und nicht zu viel mit "Busch" kuschelt. Nur so könnt ich mir einen gewissen dubiosen Schutz solch einer "Metzgerin" vorstellen. Sie meinte ja mal aus Spaß zu mir, sie währe Wachschutzfachfrau und ist vielleicht die "Mächtigste" Frau in Deutschland. Also wenn dann kann das nur so zusammenpassen. Wenn das so währe, dann hoffe ich auf die anderen G7 Staaten außer die blöden Amerikaner. Ich hatte schon mal einen Misstrauensantrag an Frau Merkel in diesem Tagebuch gestellt. Ich hab wieder arge Probleme dieser Frau zu glauben aus genau den oben genannten Gründen. Auf diesen Misstrauensantrag zum Beispiel sprach mich der Amtsarzt an das voletzte mal. Nun könnt man sich fragen, wer hat dem denn das gesteckt, um genau meinen Namen, dieses Tagebuch und gerade diesen Eintrag zu finden. Das war schon ein Jahr her? Der blöde Amtsarzt muschelt da was umher. Der beschummelt irgendwie mit an den Haaren herbeigezogenen Geschichten.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 11, 2009 4:37 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDi Jan 27, 2009 8:00 pm

Da bin ich doch tatsächlich am 21.01.2009 von der Polizei und dem Amtsarzt abgeholt worden, mit Einweisung in die geschlossene Psychiatrie der Odebrechtstifftung Stadtion 1. Begründung war unter anderem Ich hätte Frau Beathe P. angegriffen und währe für mich und für andere eine Gefahr. Eine Fixierung und zwangsweise verabreichte Medikation währe dann möglich gewesen. Der Amtierende Amtsarzt in dieser Sache währe der Herr Driesner:

(Beschreibung von "Google": Leiter des sozialpsychatrischen Dienstes/stellv. Amtsarzt. Herr Dr. Driesner, Tel.: 03834 522211. Fax: 03834 522202. E-Mail, F.Driesner@greifswald.de ...
http://72.30.186.56/search/cache?ei=UTF-8&p=Herr+Dr.+Driesner+Greifswald+522211&y=Suche&rd=r1&fr=sfp&u=www.greifswald.de/modules.php%3Fop%3Dmodload%26name%3Dseiten%26file%3Dindex%26pagename%3Dverwaltung-sozial-und-gesundheitsamt%26action%3Dprint&w=herr+herren+dr+driesner+greifswald+522211&d=LAq0wg-YR_XN&icp=1&.intl=de )

Wie konnte Dieser nach nur einer Anhörung solch eine Entscheidung einreichen? Ich denke doch das die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister begründet war diesbezüglich. Nun bin ich aus der Akutstation wieder durch einen Widerspruch meiner Mutter beim Amtsgericht Greifswald mit einer leichten Persönlichkeitstörung entlassen worden und mitlerweile auf freiem Fuß. Herr Driesner schrieb unter anderem als Begründung in seinem Schreiben nach dem §§ 70 Abs. 1 Nr 3. 70h, 69f Abs. 1, 70g Abs. 3 FGG i.V.m dem Psychischkrankengesetz " Im Rahmen der Erkrankung beschuldigt er mehrere Personen schwerster Straftaten, die nach bisherigen Untersuchungen nicht vorliegen. Er ist gegenüber der geschädigten Frau Beathe P. mit massiver Gewalt vorgegangen, war auf Grund seiner irrealen Vorstellung selber Opfer einer schweren Körperverletzung. Es liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ausgeprägter Verfolgungswahn mit Verschwöhrungstheorien vor.
Er ist in seiner Kritik- und Urteilsfähigkeit massiv eingeschränkt, hat keine Krankheits- und Behandlungseinsicht. .... Eine Fremdgefährdung aber auch Eigengefährdung ist weiterhin gegeben. Durch sein realitätsfernes Verhalten mit fehlender Steuerungsfähigkeit gefährdet er sich und andere. Zu seinem Wohl ist es notwendig, dass der Betroffene sich einer längeren stationären medizinischen Behandlung mit Einleitung einer medikamentösen Therapie unterzieht." Sollte ich mich gegen diesen Beschluß körperlich zur Wehr setzen, währe auch eine Fixierung und Zwangsmedikation möglich gewesen. Nur dazu die Frau Beathe P. befindet sich immer noch auf freiem Fuß. Kaum zuhause angekommen, habe ich schon wieder im Beisein meiner Mutter Gegenstände gefunden, die auf meinem Hausflur nicht hingehören. Wie zum Beispiel einen Weihnachtsmann ohne Kopf, Zwei Fußbälle, eine Flasche die in einem Steinwürfel wie eingemauert vor der Tür steht. Ein Handzettel mit einem durchgestrichenem Cristuskreuz und einem Hackenkreiz darauf. Ich habe daraufhin die Polizei angerufen, um sich dieses einmal anzuschauen. Polizei meinte dazu gegen "Stalking" können Sie nichts machen.

Anubis


Zuletzt von Anubis1970 am Mi Feb 18, 2009 9:53 am bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMi Jan 28, 2009 5:48 am

Die Kindesmutter ist nach 57482 Wenden umgezogen. Jetzt geht das ganze Spiel wieder von vorne los? Wie ist die Adresse der Kindesmutter? Wie regelt man nun das Umgangsrecht? Wer ist dort im Jugendamt zuständig? usw.

Anubis
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDo Jan 29, 2009 11:00 am

Ich habe in meinem Tagebuch einen nicht so schönen "Kommetar" gefunden von einem gewissen "Horst". Mein Tagebuch ist zu finden unter http://gandalf1970.log.ag/. Darauf habe ich folgendes geantwortet, was Datentechnisch und Rechtsanwaltsmäßig höchst relefant währe, im Sinne des Menschenrechtsgesetzes das da lautet:

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Glaubensrelevant währe:

Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein Verstoß gegen den "Schöpfungsgedanken", egal welchen Namen entsprechend den verschiedenen Glaubensrichtungen und dazugehörenden "Götter" auch immer haben.

Kinder sind heilig im Nahmen "Gottes". So gesehen ist Heilung "heilig"


Mein Text zu diesem Eintrag war:

So nun muß ich mal den überschlauen "Horst" aus dem Kommentareintrag in diesem Tagebucheintrag unter diesem Text mal Technisch unterweisen. Jeder Eintrag in einem Gästebuch egal auf welcher Homepage auch immer oder jeder Kommentareintrag, auch mit einem gewissen "Psydonymnamen" (wie "Horst") wird prinzipiel mit einer dazugehörigen IP Adresse gespeichert. Nun was ist eine IP Adresse? Sie ist eine feste Zahleneinheit die nur von einem Rechner aus nachgewiesen werden kann. Mal für "Horst". Einfach mal im Internet die Homepage http://www.gurusheaven.de/index_sicherheit.html eingeben und dann den Link "Anonymitätstest!" anklicken. Dort liest dann ein Internetprogramm dieser Seite alles aus, wie IP Adresse, Betriebssystem, Auflösung des Monitors, welche Seiten man im Internet zuletzt besucht hat, ob man mit Netzcape oder Internetexplorer unterwegs war, ob Java Skript installiert ist, welche Programme man auf dem PC bzw.der Festplatte installiert hat, ob das e-Mailprogramm auch heimlich funktioniert etc.
Das nur dazu. List dieser Horst dann seine IP Adresse mit, dann kann er diese dann unter folgender Internethomepage noch mal eingeben. http://www.utrace.de/ So gesehen weiß man dann aus welcher Region dieser Rechner stammt, sogar mit Landkarteneintrag. Telekom speichert auch zu der IP Adresse den Namen und Anschrift der zu diesem Rechner gehörenden Anschriftsdaten.
So gesehen währe Kinderpornographie übers Internet betrieben niemals wieder mehr möglich. Mann würde über entsprechende IP Adressen den dazugehörigen Rechner immer lockalisieren können. Auch die dazugehörigen Personellen Daten. Seit dem 01. Januar ist Onlinedurchsuchung über Frau Merkel sogar politisch offiziel per Gesetz beschlossen worden. Das heist das Computereingaben auch Rechtlich verfolgt werden können. Eine Ergänzung noch dazu. Es gibt so etwas wie "Kaylogger". Wenn man nicht weiß, was ein Kaylogger ist einfach mal hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Keylogger Ein Kaylogger ist so etwas wie ein Anwendungsprogramm und wird von keinem Virusprogramm gefunden. Es speichert auf der Festplatte ALLE Tastatureingaben mit. Ein Kayloggerprogramm kann auch über einen Server installiert sein. So das ein PC Anwender keinen Programmzugriff darauf hätte. Über Onlinedurchsuchungsgesetz darf man auch dieses auslesen und Rechtlich verfolgen. So gesehen ist Kindesmissbrauch über Internetportale organisiert, nie wieder möglich rein technisch.
Mein Satz dazu ist dieser gewesen: "Heute habt Ihr uns unsere Kinder genommen. Morgen nehmen wir Euch das Netz!" So wird es sein. Das ganze hier hat nix mit Verfolgungswahn zu tun. Ich war mal "Techniker". Einfach intensiv benannte Homepagen lesen. Ich sag ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Das Gesetz Onlinedurchsuchung wird unter anderem auch auf dieser Homepage diskutiert. Es ging ursprünglich mal um "Terrorgefahr" So gesehen ist das selbe Gesetz auch für "Missbrauch" relevant. Hier mal nachlesen. http://www.zeit.de/online/2008/46/onlinedurchsuchung

Es gibt Programme die so etwas wie eine "Wander IP Adresse" Symbolisieren. Auch dann bekommt man über dieses Portal: http://www.db.ripe.net/whois mit Eingabe der entsprechenden IP Nummer den dazugehörigen Server raus. Adressdaten zu dieser IP Nummer sind dann immer noch vorhanden.

Anubis
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptySo Feb 01, 2009 9:30 pm

Die Kindesmutter meines leiblichen Kindes ist nach D-57482 Wenden umgezogen. Das sind 675.4 km macht 6 h 27 min Fahrt auch ohne Übernachtung und Früstück oder Mittagessen. Per Zugverbindung müste ich dann 75 Euro pro Fahrt begleichen. Macht für Hin- und Rückfahrt 150 Euro. Bei einem Harz IV-Einkommen von nur 351 Euro pro Monat unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/leben_mit_harz_iv_45983891.html nachzulesen, wird das Umgangsrecht in Anspruch zu nehmen finanziel recht kompliziert. Schlimm eigendlich! Dabei ist noch nicht einmal ein mitgebrachts Spielzeug berechnet. Nachher heist es dann, das Kind hat keinen oder nur geringen Kontakt mit dem Vater gehabt und dann wird die Erziehungsfähigkeit per "psychologischem Gutachten" angezweifelt. So "klaut" man ganz offiziel Kinder den Eltern.

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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyDi Feb 03, 2009 11:44 am

In Bezug zu meinem Kind habe ich eine neue Seite unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/kindesentzug_88835132.html ins Leben gerufen.

Anubis
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyMi Feb 04, 2009 7:48 pm

Folgendes lustiges Fax habe ich an das Jugendamt Frau Finkenstein, und dem Amtsgericht Greifswald gesendet:

Sehr geehrte Frau Finkenstein,

Laut Gesetzestext, § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder

3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

....ist der Verdacht von Sexuellen Missbrauch ein Straftatbestand! Bitte setzen Sie Sich mit dem Jugendamt 57482 Wenden in Verbindung. Ich bestehe diesbezüglich auf ein medizinisches und psychologisches Gutachten beim Kind Jasmin R. wohnhaft jetzt in 57482 Wenden. Anzeigen gegen Carina M. liegen diesbezüglich bei der Polizeidirektion Greifswald vor. Bitte kümmern Sie sich dringlichst in dieser Angelegenheit. Bitte beachten Sie hierzu meine Internetdokumentation in diesem Fall unter: http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/jasmin_70401875.html und geben das Passwort: "xxxxx" ein. Ich weise noch einmal darauf hin das ich keine "Ermittlungsbehörde" bin. Dies ist Aufgabe der Polizeidirektion Greifswald bzw. der Generalstaatsanwaltschaft. Ich als sorgender Vater darf hingegen ein Gutachten über das Jugendamt erwarten, bei einem Verdacht. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Jugendamt Wenden in Verbindung. Auch in Anbetracht des Umgangsrechtes mit dem Kind Jasmin R.. Bitte besprechen Sie alles weitere mit Herrn Krakow vom Jugendamt Greifswald, Gothestraße 2, Telefon 03834 522471. Bitte veranlassen Sie einen Beschluss über das Amtsgericht Greifswald, da bei dem Tatbestand des sexuellen Missbrauchs eine Verjährungsfrist von 10 Jahren besteht. Herr Krakow weiß über Faxe diesbezüglich genausten`s bescheid. Auch der Polizeidirektion Greifswald ist diese Sachlagelage Carina M. bekannt.

Vielen Dank für Ihr Bemühen....
Mit freundlichem Gruß

Anubis
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BeitragThema: Re: Kindeswohlgefährdung   Kindeswohlgefährdung EmptyFr Feb 06, 2009 6:58 pm

Unglaublich in diesem Staat. Entweder man kann Kindesmissbrauch nachweisen über Bilder oder gewisse Internetportale, dann trägt man über Rechtsanwälte eine gewisse Mitschuld, oder man kann es nicht beweisen, dann wird man über Generalstaatsanwaltschaften in dieser Sachlage abgelehnt. Maßgeblich besteht noch die Möglichkeit, dem sorgenden Vater in die Psychiatrie im Sinne des Krankenpflegegesetzes wegzusperren und unter Zwangsmedikation seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Was geht hier ab? Da bin ich doch in der Sachlage Carina M. wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitz kinderpornoggrapfischer Schriften wieder abgelehnt worden am 02. Februar 2009 mit amtlichem Schriftstück, wegen der Begründung: "Neue rechtserhebliche Tatsachen oder Beweismittel sind Ihrem Vorbringen nicht zu entnehmen." Nanu bin ich etwa die Ermittlungsbehörde? Ist Onlinedurchsuchung der Generalstaatsanwaltschaft Kiel etwa nicht möglich? Muß ich etwa Beweismittel liefern? Ist man dann sogar mit schuldig und muß mit einer Anklage rechnen? Wozu etwickeln den deutsche "Politiker" Gesetzestexte, wenn es dann am Ende doch nicht greift? Zum Thema Onlinedurchsuchung und Ermittlung zu IP Adressen von Computern habe ich mir sogar unter http://selbsthilfe-freundeskreis.npage.de/technische_voraussetzungen_98760545.html Gedanken gemacht.

Anubis
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